Verkehrsrecht: LG Konstanz: Vorbesitzer bei Gebrauchtwagen müssen erkennbar sein
Erklärt ein Autoverkäufer, dass das Fahrzeug „laut Vorbesitzer unfallfrei“ ist, ohne ihn zu kennen, ist die Aussage falsch.
Auch muss der Verkäufer den Gebrauchtwagenkäufer darüber informieren, wenn er das Fahrzeug nicht vom letzten eingetragenen Halter, sondern von einem „fliegenden Zwischenhändler“ erworben hatte. Dies kann für die Kaufentscheidung wesentlich sein. Andernfalls kann man vom Kauf zurücktreten, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweist auf ein Urteil des Landgerichts Konstanz vom 8. Juli 2021.
| Gericht/Institution: | LG Konstanz |
| Erscheinungsdatum: | 17.03.2022 |
| Entscheidungsdatum: | 08.07.2021 |
| Aktenzeichen: | C 61 S 61/20 |
Quelle: Pressemitteilung des DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Nr. 11/2022 v. 17.03.2022
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