Wird ein serienmäßig tiefergelegtes Fahrzeug infolge einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, hat die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast hierfür nicht einzustehen. Hierauf hat das OLG Koblenz in einem Beschluss vom 07.12.2021 hingewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Koblenz bestätigt.
Maßnahmen des Verkehrssicherungspflichtigen seien regelmäßig nicht geboten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden könnten.
Gericht/Institution: | OLG Koblenz |
Erscheinungsdatum: | 25.03.2022 |
Entscheidungsdatum: | 07.12.2021 |
Aktenzeichen: | 12 U 1012/21 |
Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 25.03.2022