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Verkehrsrecht: Schätzung bei einem Vorschaden in Vorbesitzzeit

1. Soweit der Eigentümer des beschädigten Unfallfahrzeuges behauptet,
von einem Vorschaden keine Kenntnis und das beschädigte Kfz im unbeschädigten
Zustand erworben zu haben, kann es ihm nicht verwehrt werden,
zur Behauptung der fachgerechten Reparatur des Vorschadens einen
Zeugenbeweis anzutreten.
2. Der Beweis für eine vollständige und fachgerechte Beseitigung des
Vorschadens durch eine Zeugenaussage ist geführt, wenn nach einer
Zerlegung des Fahrzeuges und einer eingehenden Untersuchung durch
einen fachkundigen Zeugen keinerlei Hinweise auf einen nicht fachgerecht
behobenen Vorschaden gefunden werden.
(Leitsätze des Gerichts)
OLG Celle, Urt. v. 3.11.2021 – 14 U 86/21