Verkehrsrecht: Abtretung von Schadensersatzansprüchen: BGH sorgt für Klarheit bei Mietwagenkosten
Wer einen unverschuldeten Verkehrsunfall erleidet, ist oft auf einen Mietwagen angewiesen. Doch bei der Regulierung der Kosten erleben Anwälte und Mandanten oft ein zermürbendes Taktieren der Versicherer. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei häufig die Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Autovermieter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 17.10.2023 (Az. VI ZR 27/23) nun ein Machtwort gesprochen und definiert, wann solche formularmäßigen Abtretungsklauseln transparent und damit wirksam sind.
Bild-Alt-Text: Unterschrift unter einem Vertrag zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen für einen Mietwagen.
Das ewige Spiel der Versicherer
Als Anwalt für Verkehrsrecht ist die Situation ein Klassiker: Der Mandant mietet nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug und unterschreibt beim Autovermieter eine Abtretungserklärung. Damit soll der Vermieter die Kosten direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Doch dann beginnt das „Ping-Pong-Spiel“:
- Die Versicherung verweigert die Zahlung an den Geschädigten mit dem Argument, die Forderung sei ja an den Autovermieter abgetreten.
- Macht der Autovermieter die Forderung geltend, bestreitet die Versicherung plötzlich die Wirksamkeit der Abtretung.
Das Ziel der Versicherer ist oft, den Prozess zu verzögern und Verwirrung zu stiften. Das Kernproblem lag bisher in der Frage: Wann genau ist eine formularmäßige Abtretung von Schadensersatzansprüchen transparent genug, um vor Gericht Bestand zu haben?
BGH-Urteil VI ZR 27/23: Wann ist die Klausel wirksam?
Der BGH musste entscheiden, ob eine Klausel gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt. Konkret ging es darum, ob für den Kunden (den Geschädigten) klar erkennbar ist, wann er seine Ansprüche zurückbekommt, wenn er den Mietwagen selbst bezahlt.
Der BGH bestätigte die Wirksamkeit der folgenden Klausel zur Rückabtretung:
„Im Umfang durch mich geleisteter Zahlungen überträgt der Abtretungsempfänger die Schadensersatzansprüche Zug um Zug an mich zurück. Er wird mir den Übergang der ursprünglich an ihn abgetretenen Forderung an mich zurück bestätigen.“
Was bedeutet das für die Praxis?
Das Gericht stellte klar: Eine Abtretung von Schadensersatzansprüchen muss für den Laien verständlich regeln, was passiert, wenn er die Mietwagenrechnung selbst begleicht.
- Der Fall „Zug um Zug“: Die oben genannte Formulierung ist wirksam. Wenn Sie als Mandant die Rechnung beim Autovermieter bezahlen („erfüllen“), muss dieser Ihnen im Gegenzug („Zug um Zug“) die Forderung gegen die gegnerische Versicherung zurückübertragen.
- Intransparente Klauseln: Fehlt eine solche klare Regelung zur Rückabtretung, ist die gesamte Abtretungsklausel oft unwirksam.
Bild-Alt-Text: Richterhammer auf Gesetzestexten, symbolisch für das BGH-Urteil zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen.

Konsequenzen für Geschädigte und die Prozessführung
Dieses Urteil ist eine wichtige Orientierungshilfe im Verkehrsrecht.
- Bei wirksamer Klausel: Der Geschädigte muss die Mietwagenkosten zunächst voll begleichen. Erst dann – und mit einer Bestätigung des Autovermieters – erhält er die Abtretung von Schadensersatzansprüchen zurück und kann die Versicherung verklagen. Das Einholen dieser Bestätigung kann in der Praxis mühsam sein.
- Bei unwirksamer Klausel: Ist der Text im Mietwagenvertrag unverständlich oder fehlt der Hinweis auf die Rückabtretung, ist die Abtretung von Anfang an nichtig. Der Vorteil: Der Geschädigte bleibt Inhaber der Forderung und kann sofort selbst gegen die Versicherung vorgehen, ohne auf Bestätigungen des Autovermieters warten zu müssen.
Fazit: Prüfen lassen lohnt sich
Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen ist kein bloßer Formalkram, sondern entscheidet darüber, wer wann wen verklagen darf. Versicherer nutzen jede Unsicherheit in den Formularen der Autovermieter aus.
Deshalb ist es essenziell, nach einem Unfall nicht nur die Schadensmeldung, sondern auch die Mietwagenverträge anwaltlich prüfen zu lassen.
Werfen Sie einen Blick in das vollständige Urteil auf der Seite des Bundesgerichtshofs: [Link zu bundesgerichtshof.de: Urteil VI ZR 27/23]. Weitere Informationen zu Ihren Rechten nach einem Unfall finden Sie auf unserer Seite [Interne Verlinkung: Leistungen im Verkehrsrecht].
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