Verkehrsrecht: Trunkenheitsfahrt: E-Scooter zum zweiten
Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog. Elektroscoo-
ters) ist davon auszugehen, dass er ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,10 ‰
(absolut) fahruntauglich im Sinne von §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a), 316 Abs. 1 StGB ist.
KG, Urt. v. 10.5.2022 – (3) 121 Ss 67/21 (27/21)
Quelle: VRR 08/22
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