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Verkehrsrecht: Unversicherter E-Scooter: Benutzung ohne Fahrerlaubnis und nach Drogenkonsum

Wer einen unversicherten E-Scooter ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr
wie einen einfachen Tretroller mit bloßer Muskelkraft fortbewegt, verhält sich
selbst dann weder strafbar noch ordnungswidrig, wenn er zuvor Drogen konsumiert
hat, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen.

LG Hildesheim, Urt. v. 20.9.2022 – 13 Ns 40 Js 25077/21