Zum Inhalt springen

Verkehrsrecht: VerfGH hebt Blitzer-Bußgeldbescheid auf: Autofahrer hat Anspruch auf Einsicht in Messgeräte-Unterlagen

Verfassungsgerichtshof setzt sich für faire Prozesse ein In einem aktuellen Fall hat der Verfassungsgerichtshof im Land Baden-Württemberg zwei Entscheidungen des Amtsgerichts Mannheim und des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufgehoben. Grund hierfür war, dass dem betroffenen Autofahrer seine Rechte verletzt wurden und ihm die Einsicht in wichtige Unterlagen verwehrt wurde.

Laut den Richtern des Verfassungsgerichtshofs müssen Adressaten von Blitzer-Bußgeldbescheiden Zugang zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts erhalten. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des fairen Verfahrens und darf nicht verwehrt werden.

Zuvor hatte man dem Autofahrer eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen und ihm deshalb eine Geldbuße in Höhe von 160 € sowie ein Fahrverbot auferlegt. Während des Verfahrens verlangte der Autofahrer Einsicht in die Ermittlungsakte sowie in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts, aber diese Anfrage wurde abgelehnt.

Fazit: Dieser Fall zeigt, dass es wichtig ist, dass Blitzer-Bußgeldbescheide genau geprüft werden. Wurde das faire Verfahren verletzt und wurden wichtige Unterlagen verwehrt, kann man gegen den Bußgeldbescheid vorgehen und sich für seine Rechte einsetzen.

VerfGH Land Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.2023, Az. 1 VB 38/18