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Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeit – psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. An die psychiatrischen Gutachten sind gesteigerte Anforderungen zu stellen. Im Gutachten muss nicht nur die Krankheit bescheinigt werden sondern auch quantitativ, in welchem Umfang die Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann.

Die von den Berufsunfähigkeitsversicherung vorgelegten Gutachten erfordern häufig nicht den wissenschaftlichen Standard. Oft wird eine Aktenlageentscheidung getroffen, der Gutachter hat also den Patienten nie gesehen. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist oft eine stationäre Untersuchung erforderlich, einhergehend mit umfangreicher Testpsychologie, um die Schwere der Krankheit und die Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten quantitativ zu erfassen. Und gerade darauf kommt es bei der Bestimmung der Berufsunfähigkeit an. Es muss quantitativ festgestellt werden, in welchem Umfang die Arbeiten noch ausgeführt werden können.

Die Einzelheiten zur Begutachtung sind in der Leitlinie S2k Gutachtliche Untersuchung bei psychischen und psychosomatischen Störungen zusammengefasst. Die Leitlinie ist zu beachten und stellt den wissenschaftlichen Standard fest.

Die folgenden AWMF-Leitlinien bilden die Grundlage für eine gutachterliche Untersuchung :

Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung AWMF online, Leitlinie 094-001

Aufmerksamkeitsstörungen, Diagnostik und Therapie, AWMF online, Leitlinie 030-135

Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirn-Trauma, AWMF online, Leitlinie 094-002

Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung, Leitlinie 028 – 046

Exekutive Dysfunktionen bei neurologischen Erkrankungen, Diagnostik und Therapie AWMF online, Leitlinie 030-125

Gedächtnisstörungen, Diagnostik und Therapie, AWMF online, Leitlinie 030-124

Gutachtliche Untersuchung bei psychischen und psychosomatischen Störungen, AWMF online, Leitlinie 051 – 029

Kraniopharyngiom im Kindes- und Jugendalter AWMF online, Leitlinie 025-026

Multiprofessionelle neurologische Rehabilitation, AWMF online, Leitlinie 030-122

Post-COVID/Long-COVID, AWMF online, Leitlinie 020/027

Rehabilitation bei Störungen der Raumkognition, AWMF online, Leitlinie 030-126

Zwangsstörungen, AWMF online, Leitlinie 038-017

In der Regeln werden die Psychiater eine neuropsychologische Zusatzbegutachtung anfordern die Gesellschaft für Neuropsychologie hat eine eigene Leitlinie für die Begutachtung herausgegeben.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Gutachten, die nicht dem Standard entsprechen, die Leistung ablehnt, auch von Gutachtern, die der Versicherung genehm sind, sollte unbedingt einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsrecht eingeschaltet werden, der über genügende Erfahrung in dem Umgang mit psychiatrischen Gutachten hat.

Wenn ihrer Leistungsansprüche abgelehnt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechtsanwalt Bernhard von Boehn.de empfiehlt aber schon bei Antragstellung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsrecht.