Auf eine Klage gegen diverse Straßenreinigungsbescheide vor dem Verwaltungsgericht Hannover hebt die Stadt Burgdorf ihre Bescheide auf und erstattet die Beiträge. Grund: Der Eigenanteil der Stadt ist rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht hatte in einem Parallelverfahren gegen die Stadt Barsinghausen entschieden, daß der Eigenanteil begründet werden muß. Das haben weder Burgdorf noch Barsinghausen getan.