Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Zahnarzt eine Behandlung, die gegen medizinischen Standard verstößt, ablehnen muss, auch wenn der Patient diese Behandlung verlangt.
Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen Behandlungsfolgen legitimiere kein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen, so das Oberlandesgericht.
Pressemitteilung des OLG Hamm v. 27.06.2016