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Aus der Kanzlei Arbeitsrecht: Schwerbehinderter verklagt VW auf vorläufig 30.000 EURO Schadensersatz

Einmal nicht Diesel-Skandal: Rechtsanwalt von Boehn vertritt einen schwerbehinderten Arbeiter von VW. Er hatte als Jugendlicher bei einem Autounfall ein schweres Schädelhirntrauma erlitten und kann mit der rechten Hand und Schulter nicht taktgebunden arbeiten. Er ist im Werk Hannover-Stöcken eingesetzt. In einem BM-Verfahren hatte sich der Mandant mit VW auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz geeinigt. Seit Ende 2015 wird er dort nicht mehr eingesetzt. Der Arbeitsplatz sei laut Personalabteilung weggefallen.

VW setzte den Mandanten dann auf einem Arbeitsplatz ein, auf dem der Kläger erkrankte. Seit Anfang Januar 2016 bezieht er Krankengeld. VW meint, der Arbeitsplatz sei dennoch leidensgerecht, andere leidensgerechte Arbeitsplätze seien nicht vorhanden, obwohl der Mandant angeboten hatte, auch in Wolfsburg zu arbeiten.

Kein Unternehmen in Deutschland hat mehr Arbeitsplätze, aber keinen leidensgerechten für den Mandanten? Das muß vor dem Arbeitsgericht Hannover geklärt werden. Der hat er die Differenz zum Krankengeld als Schadensersatz eingeklagt. Kammertermin ist im Januar 2018.

Zu denken ist auch an Schmerzensgeld, wenn Mitarbeiter von VW vorsätzlich handeln.

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