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Aus der Kanzlei: Arzthaftungsrecht: Evangelisches Friederikenstift und die AXA verlieren erneut Prozeß vor dem Landgericht Hannover

„Eigentlich sind nun alle Rechtsfragen durch das OLG Celle entschieden!“ meinte der Vorsitzende des Arzthaftungssenats des Oberlandesgerichts Celle Dr. Wettig. Es sei doch an der Zeit, daß das Friederikenstift einmal dazu übergehe, den Schaden anzuerkennen.

Weit gefehlt. So weigerte sich das Friederikenstift, die Unterbringungskosten in der Einrichtung der Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit in 30657 Hannover zu übernehmen. Die durch einen schweren Behandlungsfehler im Friederikenstift seit Geburt schwerstbehinderte Klägerin hatte die Unterbringungskosten in der Tagesförderstätte für wesentlich körperlich behinderte Menschen von

3.097,31 € monatlich

eingeklagt. Nachdem das Friederikenstift zunächst nichts zahlen wollte, sollte sich die Klägerin aber Abzüge gefallen lassen.

Das Friederikenstift ist der Auffassung, die Klägerin müsse sich ersparte Kosten für Ernährung und sonstige Lebenshaltung zu Hause für die Zeiträume, die sie in der GiB verbringt, als Sowieso-Kosten anrechnen lassen. Insoweit seien auch Frühstückskosten und auch der Samstag zu berücksichtigen. Sie meint deshalb, jeweils für Montag bis Samstag seien pro Tag 12,- € für Verpflegung und 8,- € für Energie- und sonstige Verbrauchskosten in Abzug zu bringen. Dabei seien die Lebenshaltungskosten einer Zahnarzthelferin – der Beruf, den die Klägerin unstreitig nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ohne die Geburtsschädigung ergriffen hätte und für den die Beklagte Verdienstausfall zahlt – in Ansatz zu bringen. Pro Quartal seien 75 Werktage und damit 1.500,- € anzusetzen.

Alles Quatsch urteilt das Landgericht Hannover in seinem Urteil vom 27. Juni 2016 – 19 O 117/15. Es hat einen Abzug von lediglich 56,50 € für Mahlzeiten im Monat vorgenommen und das Friederikenstift voll in die Kosten verurteilt.

Gelegentlich wird noch bemerkt, daß in einem anderen Gerichtsverfahren die Pflegebedürftigkeit erneut geprüft werden muss. 25 Jahre lang war das unstreitig. Jetzt wird die Pflegebedürftigkeit bestritten.

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