Zum Inhalt springen

Aus der Kanzlei: Verkehrsrecht: Das Geschäft der Versicherer: falsche Restwertbestimmung durch KFZ-Gutachter

Stellen Sie sich vor, sie wollen Ihren Wagen weiter fahren, obwohl der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat. Dann wird die Entschädigung von dem Versicherer im Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert gezahlt. In letzter Zeit holen die Sachverständigen Restwertangebote über Restwertbörsen online ein. Das führt zu besonders hohen Restwerten, die Sie im regionalen für Sie zugänglichen Markt nie erziehen würden. Der Versicherer zahlt Ihnen also eine zu geringe Entschädigung. Wehren Sie sich, Sie haben den Bundesgerichtshof auf Ihrer Seite. Und sagen Sie dem Gutachter, er soll den Restwert regional ermitteln.

Schreibe einen Kommentar