Versicherungsrecht: Anfechtung bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten ist für Versicherungsverträge in § 22 VVG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB geregelt. Gemäß § 22 VVG bleibt das Recht des Versicherers zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ausdrücklich erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) betont hierzu, dass der Gesetzgeber neben den Regelungen der…