Verbraucherrecht: EuGH: Erhöhte Gebühren für 0180-Service-Hotlines unzulässig
Der EuGH hat entschieden, dass Verbrauchern für Anrufe bei 0180-Service-Nummern keine höheren Kosten berechnet werden dürfen als für Telefonate unter ortsgebundenen Festnetznummern. Das deutsche Unternehmen comtech vertreibt Elektro- und Elektronikartikel. Es wies auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hin, dessen Telefonnummer eine sogenannte 0180-Nummer ist, wie sie in Deutschland allgemein für Service-Dienste verwendet wird…