Das historische Fundament: Nach fast 17 Jahren Kampf – Das Grundurteil von 2004
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernhard v. Boehn
Um das Ausmaß des aktuellen Skandals vor dem Landgericht Hannover zu verstehen, muss man in die Vergangenheit blicken. Es hat fast 17 Jahre gedauert – von der Geburt meiner Mandantin im Jahr 1987 bis zum Jahr 2004 –, bis das Landgericht Hannover zum ersten Mal Gerechtigkeit sprach.
Damals herrschte in der 19. Zivilkammer noch ein anderer Geist. Ein Geist der Aufklärung und der klaren Worte.
04. März 2004: Ein „Weiser“ spricht Recht
Es war der Vorsitzende Richter am Landgericht Vollbrecht, der damals den Mut und die Klarheit besaß, das Kind beim Namen zu nennen. In dem Grund- und Teilurteil vom 04.03.2004 fand er deutliche Worte für das Versagen der Ärzte und Hebammen im Friederikenstift.
Während man sich heute mit kleinlichen Stundenberechnungen herumschlägt, stellte das Gericht unter dem Vorsitz von Herrn Vollbrecht unmissverständlich fest:
„Der Beklagten zu 2) und den weiteren Geburtshelfern […] sind bei der Geburt der Klägerin grobe Behandlungsfehler unterlaufen.“
Das Gericht unter seiner Führung arbeitete minutiös heraus, was schiefgelaufen war:
- Die Klägerin hätte durch Kaiserschnitt entbunden werden müssen.
- Die Gabe von Wehenmitteln war kontraindiziert.
- Man hätte den Kardiotokographen (CTG) nicht abschalten dürfen.
Das Ergebnis: 300.000 DM Schmerzensgeld
Das Urteil von 2004 war ein Paukenschlag. Vorsitzender Richter Vollbrecht und seine Kammer sprachen der Klägerin ein Schmerzensgeldkapital von 153.387,56 € (300.000 DM) zu. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen.
Damit war eigentlich der Grundstein gelegt. Die Haftung war zu 100 % festgestellt. Die Schwere der Schuld („grobe Behandlungsfehler“) war festgestellt. Die lebenslange Hilfsbedürftigkeit („Sie wird ihr Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein“ ) war festgestellt.
Der Verfall der Rechtsprechung: Von Vollbrecht zu String
Blickt man heute auf das Verfahren zurück, wirkt das Urteil von 2004 wie aus einer anderen Zeit. Damals erkannte der Vorsitzende Vollbrecht die Dimension des Leids und die volle Verantwortung der Klinik an.
Heute, unter der Ägide des neuen Vorsitzenden, müssen wir erleben, wie diese festgestellte Verantwortung kleingerechnet wird. Wo damals pauschale Gerechtigkeit für ein zerstörtes Leben gesucht wurde, wird heute um Minuten gefeilscht und der Mindestlohn als Maßstab für hochqualifizierte 24-Stunden-Pflege durch die Mutter herangezogen.
Es bleibt die bittere Erkenntnis: Die juristische Weitsicht eines Vorsitzenden Vollbrecht ist in der aktuellen Kammer offenbar abhandengekommen. Wir kämpfen weiter dafür, dass die Maßstäbe von 2004 auch heute wieder Geltung finden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Dokumentation der Verfahrensgeschichte.
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