Arbeitsrecht/Beamtenrecht: VG Düsseldorf: Großflächige Tätowierung kein Einstellungshindernis für Polizeidienst
Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Bewerber für den Polizeidienst nicht allein wegen der Größe einer Tätowierung auf dem Unterarm abgelehnt werden darf. Der Antragsteller hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in NRW im Jahr 2017 beworben. Das zuständige Landesamt hat ihn vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil er auf der Innenseite seines linken…