Zum Inhalt springen

Entgeltumwandlung

Arbeitsrecht / Versicherungsrecht: BAG: Entgeltumwandlung: Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Bloße Geldbedarf rechtfertigt keine Kündigung einer Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält. Der Kläger schloss mit der beklagten Arbeitgeberin im Jahr 2001 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Danach war die Arbeitgeberin verpflichtet, jährlich ca. 1.000 Euro in eine zugunsten des Klägers bestehende Direktversicherung, deren Versicherungsnehmerin sie ist, einzuzahlen. Die Versicherung, die von der Arbeitgeberin durch weitere Beiträge gefördert wird, ruht seit 2009. Mit seiner Klage verlangte der Kläger von der Beklagten die Kündigung des Versicherungsvertrages, weil er sich in einer finanziellen Notlage befinde. Das ArbG Siegburg hatte die Klage abgewiesen, das LArbG Köln hatte die Berufung zurückgewiesen. Das… Weiterlesen »Arbeitsrecht / Versicherungsrecht: BAG: Entgeltumwandlung: Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis