Arbeitsrecht: ArbG Mönchengladbach: Kündigung des Dienstvertrages einer Professorin unwirksam
Das ArbG Mönchengladbach hat in dem Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung des Dienstvertrages einer Professorin der Hochschule Niederrhein entschieden, dass sowohl die fristlose als auch die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung unwirksam sind. Die Hochschule Niederrhein hatte das Dienstverhältnis gekündigt, weil die Professorin Lehrveranstaltungen nicht selbst durchgeführt habe, sondern diese in einem Fall durch einen…