Arzthaftung: OLG Hamm: Medizinische Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) unwirksam ist, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die Klägerin begab sichin ein Krankenhaus der Beklagten in Siegen. Dort stellte man die Diagnose Belastungsharninkontinenz. Die Ärzte schlugen vor ein Netz einzubrinden. Der operative Eingriff erfolgte noch im April 2008. In der Folgezeit litt die Klägerin an einer Dyspareunie und einer restlichen Harninkontinenz. Bis zum April 2009 unterzog sie sich fünf weiteren… Weiterlesen »Arzthaftung: OLG Hamm: Medizinische Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung