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Sozialversicherungspflicht

Arbeitsrecht: SG Dortmund: Taxifahrer im „Mietmodell“ sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Das SG Dortmund hat entschieden, dass eine Taxizentrale für Taxifahrer, die gegen ein kilometerabhängiges Entgelt die Fahrzeuge von der Zentrale mieten und die ansonsten wie festangestellte Fahrer eingesetzt werden, Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen hatte von der Taxizentrale aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. ca. 381.000 Euro nebst Säumniszuschlägen im Rahmen einer Betriebsprüfung nacherhoben. Das SG Dortmund hat den hiergegen gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Taxizentrale insoweit abgelehnt, als die Beiträge noch nicht verjährt waren. Nach Auffassung des Sozialgerichts geht die DRV zutreffend davon aus, dass die Fahrer der Taxis im vorliegenden „Mietmodell“… Weiterlesen »Arbeitsrecht: SG Dortmund: Taxifahrer im „Mietmodell“ sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt