Verkehrsrecht: BGH Neuwagenkäufer dürfen selbst bei kleinste Lackschäden die Abnahme verweigern und das Geld zurückhalten
Der BGH hat entschieden, dass Käufer eines Neuwagens selbst bei einem sehr kleinen Mangel wie einem Lackschaden die Annahme und Bezahlung verweigern dürfen. Der Beklagte bestellte im Jahr 2013 bei der Klägerin ein Neufahrzeug der Marke Fiat. Die Parteien vereinbarten kostenfreie Auslieferung des Fahrzeugs am Wohnsitz des Käufers. Bei der Auslieferung durch eine von der…