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Verkehrsrecht: LG München I: Die Klage eines Schönheitschirurgen gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng vor dem LG München I wegen eines Auffahrunfalls blieb ganz überwiegend erfolglos.

Bei einem Streitwert von rund 50.000 EUR hat das Gericht dem Kläger lediglich etwa 4.500 EUR für die Reparatur seines Pkws sowie ein Ersatzfahrzeug und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Verdienstausfall und Schmerzensgeld wegen einer vom Kläger vorgetragenen Sensibilitätsstörung seiner rechten Hand und einer HWS-Distorsion erhielt der Kläger nicht.

Der Kläger hatte am 16.06.2020 auf der Grünwalder Straße in München einen Spurwechsel mit seinem Maserati durchgeführt. Der Beklagte war im weiteren Verlauf mit seinem Mercedes aufgefahren. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden hier zum Tragen komme und somit der Beklagte dem Grunde nach für den Verkehrsunfall verantwortlich sei. Deshalb seien dem Kläger die Reparaturkosten, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug und die Einschaltung eines Rechtsanwalts zuzusprechen.

Der Kläger habe sich nach eigener Einlassung erst ca. ein Monat nach dem Unfall in ärztliche Behandlung begeben, dies jedoch nicht wegen Beschwerden an der Halswirbelsäule, sondern wegen der Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Hand. Hätte der Kläger entsprechende HWS-Distorsionsbeschwerden unfallbedingt erlitten, wäre zu erwarten gewesen, dass er sich unverzüglich zum Arzt begeben und dort die entsprechenden Symptome geschildert hätte, was nicht geschehen sei.

Dem Kläger stehe deshalb gegen den Beklagten mangels eindeutig unfallbedingter Verletzung weder ein Schmerzensgeldanspruch noch ein Anspruch auf Ersatz von Erwerbsschaden/entgangenem Gewinn zu.

Gericht/Institution: LG München I
Erscheinungsdatum: 18.03.2022
Entscheidungsdatum: 11.03.2022
Aktenzeichen: 19 O 16989/20

Quelle: Pressemitteilung des LG München I Nr. 8/2022 v. 18.03.2022