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Verkehrsrecht: Mehr Transparenz bei Mietwagen für Verbraucher und Verkehrsunfallgeschädigte

Nach einem intensiven Dialog mit EU-Kommission und europäischen Verbraucherschutzbehörden haben sich die fünf führenden Autovermietungsunternehmen Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, dazu bereit erklärt, ihre Geschäftspraktiken entsprechend anzupassen. Vorangegangen waren zahlreiche Beschwerden von Touristen in der gesamten EU.

Dank des Dialogs mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden, den die Europäische Kommission unter der Führung der britischen Wettbewerbs- und Marktbehörde gefördert hat, sollen die Verbraucher nun von folgenden Bedingungen profitieren:

– Im angekündigten Gesamtpreis sind alle unvermeidbaren Kosten enthalten. Wenn beispielsweise Winterreifen in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen diese im angekündigten Gesamtpreis enthalten sein.

– Beschreibung der wichtigsten Vermietungsdienstleistungen in verständlicher Sprache. Die Verbraucher erhalten klare Informationen über die wesentlichen Mietkonditionen (im Preis enthaltene Kilometerzahl, Betankungsregeln, Stornierungsmodalitäten, Höhe der etwaigen Kaution usw.).

– Die Informationen über zusätzliche Versicherungen sind eindeutig. Die Verbraucher erhalten eine Angabe des Preises und Einzelheiten zu möglichen Extras, insbesondere zu zusätzlichen Versicherungsoptionen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken. Was die Versicherung im Grundmietpreis abdeckt und was die etwaigen zusätzlichen Versicherungen abdecken, muss klar angegeben sein, bevor der Verbraucher solche Produkte erwirbt.

– Transparente Betankungsregeln. Verbraucher erhalten stets die Möglichkeit, das Fahrzeug mit vollem Tank in Empfang zu nehmen und es vollgetankt zurückzubringen.

Bei Schäden:

– Eindeutiges Verfahren für die Kontrolle des Fahrzeugs. Den Verbrauchern werden Gründe und Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt, bevor die Zahlung fällig wird.

– Faire Verfahren für den Umgang mit Schäden. Der Verbraucher hat vor der Zahlung die Möglichkeit, etwaige Schäden anzufechten.

Die Kommission, die europäischen Verbraucherschutzbehörden und die fünf größten Autovermietungsunternehmen, bei denen zwei Drittel aller privaten Mietwagen in der EU gemietet werden, hatten im Jahr 2014 einen Dialog aufgenommen, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren zahlreiche Beschwerden von Touristen in der gesamten EU eingegangen waren. Die fünf größten Autovermietungsunternehmen (Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt) haben im Rahmen dieses Dialogs ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Regelungen geändert und verbessert, und die Umsetzung der Änderungen sei nun abgeschlossen.

Die Zahl der Beschwerden bezüglich der Autovermietungsbranche habe sich zwischen 2010 und 2016 verdoppelt, während die Zahl der bei den Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden insgesamt nur um zwei Drittel gestiegen sei. Die Zahl der Fälle habe bei rund 1.050 im Jahr 2012, bei 1.750 im Jahr 2014 und bei über 2.000 im Jahr 2016 gelegen. Dieser Beleg für die weit verbreiteten problematischen Praktiken im Bereich der Autovermietung habe die Kommission bewogen, die nationalen Durchsetzungsbehörden unter der Führung der britischen Wettbewerbs- und Marktbehörde zu ersuchen, auf EU-Ebene gemeinsam tätig zu werden und von der Autovermietungsbranche die bessere Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu fordern.

Quelle: EU-Aktuell v. 19.01.2017

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