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VW-Abgasskandal: LG Hildesheim verurteilt VW wegen Betrugs zur Rückzahlung des Kaufpreises

Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Das LG Hildesheim hat den Hersteller VW mit Urteil vom 17. Januar 2017 – 3 O 139/16 zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.

Anspruchsgrundlage ist § 826 BGB.   DIESEN ANSPRUCH kann JEDER geltend machen. Eine vertragliche Beziehung zum VW-Konzern bedarf es nicht. Es ist weiter nicht notwendig, dass das Fahrzeug vom Vertragshändler gekauft wurde.

Es wurde Zeit. Das Recht der Unerlaubten Handlung lernt der Student im 3. Semester. Da ist nichts schwierig. Es bedarft nicht besonderer Kenntnisse.

Rufen Sie an, wenn Sie von VW betrogen wurden, weil die Abgasanlage mit einer Schadsoftware manipuliert wurde.

Rechtsanwalt von Boehn Tel: 0511 30037800

 

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