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VW-Abgasskandal: Schadensersatz wegen ausbleibender Klagewelle gegen sog. Legal Tech und Co

Deutschland ist nicht Amerika, Deutsche Schadensersatzklagen haben nicht mit amerikanischen zu tun. Amerikanisches Schadensersatzrecht ist ein großes Geschäft, bei dem der Geschädigte nur etw 20 % der Schadensersatzforderung erhalten. Den Rest kassieren Rechtsanwaltsfirmen, Sachverständige, Vermittler, Gerichte etc.

Jeder Geschädigte in Deutschland würde zu Recht mit seinem Anwalt unzufrieden sein bei dieser lächerlichen Erfolgsquote. Deshalb kommen die Geschädigten in den USA auch so selten zu Wort.

Das Modell existiert in Deutschland schon lange. Prozeßfinanzierer finanzieren den Prozeß und lassen sich einen Teil der Forderung, z.B. 30 % abtreten. Nun wollen Legal Technik z.B. myRight auf dieser Welle mitschwingen. Sie versprechen Musterklagen, die es im deutschen Schadenersatzrecht nicht gibt. Sie wollen VW in die Knie zwingen und dann außergerichtlich verhandeln.

Das funktioniert nicht. Das hat auch die Pro Concept AG mit ihrem LV-Doktor aus der Schweiz im Lebensversicherungsrecht versucht. Nachdem der EuGH einem Versicherten Recht gegeben hat und die Rechtslage im Sinne der Pro Concept AG geklärt war, haben Allianz und Co so getan, als wären sie immer noch im Recht und lehnen Rückzahlungen weiterhin ab. Jeder einzelne  Anspruch muß in Einzelprozessen durchgesetzt werden.

VW verhält sich ähnlich. VW weiß, daß Schäden kaum nachweisbar sind. Wird die Rückgabe des Fahrzeugs verlangt, dann schmilzt der die Kaufpreisforderung durch Weiternutzung des Fahrzeugs wie Eis in der Sonne. Denn der Käufer muß sich die Nutzungsentschädigung pro gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Nur bei jungen Fahrzeugen stehen dem Kaufpreis eine geringe Nutzungsentschädigung entgegen. Je länger der Prozeß dauert, desto höher steigt die anrechenbare Nutzungsentschädigung. Zum Schluß bleibt nichts mehr von dem Kaufpreis übrig.

Die Zeit spielt für VW und gegen myRight und Co. Ein untauglicher Versuch. myRight will zunächst wenige Musterklagen führen und läßt angeblich 100.000 Fälle liegen. Dadurch potenziert sich das Problem und pulverisieren sich die berechtigten Ansprüche. Sie müssen selbst sehen, ob das der richtige Weg ist. Dringen Sie darauf, daß Ihre Ansprüche sofort durchgesetzt werden. Setzen Sie fristen und lassen sich Ihre Ansprüche nach erfolgloser Fristsetzung zurückabtreten.

Mögliche Schadenersatzansprüche lassen Sie von einem auf Schadenersatz spezialisierten Anwalt prüfen.

Mögliche Schadenersatzansprüche gegen Pro Concept AG wegen Verjährung von Rückzahlungsansprüchen gegen Versicherungen werden von Rechtsanwalt von Boehn gern zunächst kostenlos vorgeprüft.

 

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