Arbeitsrecht: ArbG Düsseldorf: Warnstreik am Universitätsklinikum Düsseldorf untersagt
Das ArbG Düsseldorf hat die Durchführung sowie den Aufruf zu einem Warnstreik auf fünf Stationen des Universitätsklinikums Düsseldorf für den 14. und 15.11.2017 untersagt.
Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag des Universitätsklinikums Düsseldorf zur Untersagung der Durchführung bzw. dem Aufruf zu einem Warnstreik auf fünf Stationen des UK Düsseldorf für den 14. und 15.11.2017.
Das ArbG Düsseldorf hat die Durchführung sowie den Aufruf zum Warnstreik für den 14. und 15.11.2017 untersagt.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die Entscheidung auf die vom Klinikum durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemachten Gründe zu stützen, dass die Durchführung dieses Warnstreiks auf den Stationen dazu geführt hätte, dass die Versorgung zum Teil schwerstkranker Patienten nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Vor dem Hintergrund habe das Arbeitsgericht die Durchführung des Warnstreiks für unverhältnismäßig erachtet und untersagt.
Die Entscheidung erging aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung.
| Gericht/Institution: | ArbG Düsseldorf |
| Erscheinungsdatum: | 14.11.2017 |
| Entscheidungsdatum: | 13.11.2017 |
| Aktenzeichen: | 11 Ga 90/17 |
Quelle: Pressemitteilung des ArbG Düsseldorf v. 14.11.2017
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