Arbeitsrecht: LAG Niedersachsen: Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel im geänderten Arbeitszeugnis
Über die Jahre hat sich durchgesetzt, dass ein Zeugnis möglichst knapp die Leistungsbeurteilung, die sich auch auf die Führung beziehen muss, mit einer abschließenden Note ausweist. Diese aus Zeugnis Generatoren oder Formularbücher abgeschriebenen Formeln und auch die Schlussformel sollten nach Ansicht des Unterzeichners nicht aufgenommen werden. Das kein Anspruch auf eine Dankes-und Wunschformel besteht, hat…