Verkehrsrecht: LG Mainz: Luxus-Minderwert bei Luxusfahrzeug
Das LG Mainz Schadensregulierungsgrundsätze, für Luxusfahrzeug wie zum Beispiel ein Ferrari nicht nach den in der Kfz-Branche üblicherweise bei Massenfahrzeugen zugrunde gelegten Berechnungsmethoden (etwa Hamburger Modell) nicht ausgerechnet werden kann. Diese Methoden berücksichtigen die Sonderkonstellation eines Liebhaberfahrzeugs nicht. Bei einem Luxusfahrzeug ist die Höhe der Reparaturkosten nicht als taugliches Kriterium für die hohe Höhe des…