Arbeitsrecht / Versicherungsrecht: BAG: Entgeltumwandlung: Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Bloße Geldbedarf rechtfertigt keine Kündigung einer Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält. Der Kläger schloss mit der beklagten Arbeitgeberin im Jahr 2001 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Danach war die Arbeitgeberin verpflichtet, jährlich ca. 1.000 Euro in eine zugunsten des Klägers bestehende Direktversicherung, deren Versicherungsnehmerin sie ist, einzuzahlen. Die Versicherung, die von der…