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Versicherungsrecht: SG Koblenz: Versorgungsanspruch nach Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung

Eine Erkrankung an Schlafkrankheit infolge der Impfung gegen Schweinegrippe führt zu einem Versorgungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz.

Im Jahr 2009 wurde weltweit vor den Folgen der Schweinegrippe gewarnt und die Bevölkerung aufgefordert, sich impfen zu lassen. Die seinerzeit zwölfjährige Klägerin unterzog sich deshalb ebenfalls einer Influenzaimpfung. Einige Monate nach der Impfung traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst einige Jahre später als erste Anzeichen einer Narkolepsieerkrankung erkannt wurden. Der Antrag auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz wurde durch die zuständige Behörde abgelehnt.

Das SG Koblenz hat der Klage stattgegeben.

Nach Auffassung des Sozialgerichts sind europaweit zahlreiche Fälle dokumentiert, die einen Zusammenhang der Impfung mit der Narkolepsie bestätigen und zu Entschädigungsansprüchen geführt haben. Gestützt auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen sei ein Anspruch der Klägerin auf Versorgungsrente zu bejahen.

Gericht/Institution: SG Koblenz
Erscheinungsdatum: 25.04.2018
Entscheidungsdatum: 05.04.2018
Aktenzeichen: 4 VJ 4/15

Quelle: Pressemitteilung des SG Koblenz v. 25.04.2018

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