Zum Inhalt springen

Personenschäden durchsetzen – auch ohne großes Vermögen

Wie Prozesskostenhilfe Ihr Kostenrisiko minimiert und Sie vor 6-stelligen Nachforderungen schützt

Die harte Realität

Sie haben einen schweren Personenschaden erlitten – Unfall, Medizinischer Fehler, Reitunfall. Ihr Anspruch ist berechtigt. Aber ein Problem lähmt Sie:

„Wenn ich prozessiere und verliere, muss ich die Kosten der Gegenseite zahlen – das können 100.000 EUR sein.“
„Wie soll ich mir eine Kanzlei leisten, wenn der Fall 3–4 Jahre dauert?“
„Der Versicherer sagt: ‚Einigen Sie sich lieber, prozessieren kostet zu viel.'“
„Mein Haus ist meine letzte finanzielle Reserve – wenn die Kostenrechnung kommt, ist alles weg.“
💡 Die Wahrheit: Ca. 60 % der Geschädigten mit berechtigten Ansprüchen geben auf – nicht weil sie Unrecht haben, sondern aus Kostenangst.
Das muss nicht sein.

Die Lösung: Prozesskostenhilfe + Intelligente Honorarvereinbarung

Vier Säulen, die Ihr Vermögen schützen:

1. Prozesskostenhilfe (PKH)

  • Der Staat trägt Ihre eigenen Anwaltskosten
  • Der Staat trägt Sachverständigenhonorare
  • Der Staat trägt Gerichtskosten
  • Sie müssen NICHTS aus eigener Tasche zahlen.

2. Risikoverteilte Honorarvereinbarung

  • Erfolgshonorar: Sie zahlen nur, wenn Sie gewinnen
  • Kostenrisiko geteilt: Kanzlei trägt Anteil des gegnerischen Kostenrisikos
  • Maximal-Haftung vereinbart: Ihr Eigenrisiko ist von Anfang an begrenzt

3. Aggressive Verhandlung

  • Kostenregulierung BEREITS im Vergleich aushandeln
  • Gegner trägt seine Kosten – nicht Sie
  • „Kostenlose Abfindung“ ist das Ziel

4. Prozessfinanzierung (für große Fälle)

  • Externe Finanzierung der Gutachterkosten
  • Im Erfolgsfall: Financer wird aus Schadensersatz bedient
  • Im Verlustfall: Sie zahlen nichts

Häufigste Fragen (FAQ)

F1: Was kostet mich die Kanzlei, wenn ich PKH bekomme?
Zunächst nichts. Die PKH zahlt die Standard-Anwaltsgebühren nach RVG. Zusätzlich kann eine Honorarvereinbarung gelten, die Kostenrisiken verteilt. Sie sollten transparent wissen: Maximal welcher Betrag könnte auf Sie zukommen? – Das klären wir in der Erstberatung.
F2: Was passiert mit den Kosten der Gegenseite?
Das ist das Kernrisiko. Falls Sie verlieren oder nur teilweise gewinnen:→ Ohne Strategie: Sie zahlen 50–100 % der gegnerischen Kosten (Anwaltsgebühren, Gutachter, Gericht)

→ Mit Kanzlei-Strategie: Wir verhandeln Kostenteilungen bereits im Vergleich, begrenzen Ihr Risiko vertraglich (z.B. max. 30 %) und treffen auf gegnerische Kostenrisiken durch intelligente Verhandlung (Gegenseite trägt ihre Kosten selbst).

F3: Wie realistisch ist ein Sieg?
Das hängt vom Einzelfall ab. In unserer kostenlosen Erstberatung:
• Bewerten wir Ihre Erfolgsaussichten ehrlich (nicht beschönigt)
• Kalkulieren wir Best-Case / Worst-Case
• Sie erfahren: Ist Ihr Fall 80 % Erfolgswahrscheinlichkeit oder 50 %?
F4: Kann ich mein Haus verlieren?
Nein – wenn richtig strukturiert. Mit PKH + kluger Honorarvereinbarung:
• Kostenrisiken sind begrenzt und transparent
• Sie wissen VON ANFANG AN, wie viel maximal auf Sie zukommen kann
• Wir verhandeln so, dass die Gegenseite ihre Kosten selbst trägtEin echter Fall aus unserer Praxis: Querschnittslähmung durch Verkehrsunfall, Schadensersatz 850.000 EUR erstritten, mit unserem Kostenmanagement: Gegenseite trug 70 % ihrer Kosten, Geschädigter: Schadensersatz vollständig, Haus gesichert.

F5: Wie lange dauert es?
Realistisch 2–4 Jahre, je nach Komplexität und Gericht. Aber: Mit PKH zahlen Sie während dieser Zeit NICHTS. Die Kosten entstehen erst am Ende – und dann nur für den Gegner (wenn er verliert) oder geteilt (wenn Sie sich einigen).

Echte Fälle aus unserer Praxis

Fall 1: Verkehrsunfall + Querschnittslähmung

Schadensersatz erstritten: 850.000 EUR

Kostenmanagement: Gegenseite trägt 70 % ihrer Kosten

✓ Geschädigter ging aus Prozess: Mit vollem Schadensersatz, ohne Haus zu verlieren

Fall 2: Medizinischer Fehler bei Geburt

Schadensersatz erstritten: 450.000 EUR

Kostenmanagement: Mit intelligenter Kostenteilung: Null Eigenrisiko für Geschädigten

✓ Grund: Gegenseite zahlt alle Kosten (Prozess klar gewonnen)

Fall 3: Reitunfall mit bleibenden Schäden

Verfahrensdauer: PKH bewilligt, Prozess 3 Jahre

Ergebnis: 320.000 EUR + Kostenerstattung des Gegners

✓ Geschädigter hatte während Prozess 0 EUR Eigenrisiko

Warum wir anders sind

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2006
Spezialgebiet: Personenschäden & Schadensersatz
Moderne KI-gestützte Prozessführung
Kanzleigeschichte seit 1984
Bundesweit tätig (nicht nur lokal)
Keine Kooperationsverträge mit Versicherern
„Wir vertreten Sie nicht erst vor Gericht – sondern bereits bei der Antragstellung für PKH und bei der Honorarvereinbarung.“

Sie sind unsicher, ob ein Prozess finanzierbar ist?

Vereinbaren Sie jetzt eine KOSTENLOSE ERSTBERATUNG.

In 30–60 Minuten klären wir:

  • Ist Ihr Anspruch berechtigt? (ehrliche Bewertung)
  • Wie hoch ist realistische Erfolgswahrscheinlichkeit?
  • Welches Kostenrisiko tragen Sie MAXIMAL?
  • Welche Honorarvereinbarung passt zu Ihrer Situation?
  • Können Sie PKH bekommen?

DANN WISSEN SIE GENAU, WORAUF SIE SICH EINLASSEN.

Bundesweit tätig. Erste Beratung kostenlos.