LG Osnabrück – 2 O 2278/08:
Das LG Osnabrück hat entschieden, dass eine Reha-Klinik ihre Sorgfaltspflichten verletzt, wenn sie einen Patienten mehr als 14 Stunden nicht in seinem Einzelzimmer aufsucht, obwohl dieser weder zu den Mahlzeiten noch zu den Therapiemaßnahmen erscheint.
31. Januar 2011