Arbeitsrecht: Gerichtlicher Vergleich: Zahlbarkeit der Abfindung – Steuerschaden
Orientierungssätze 1. Haben die Parteien im Prozessvergleich vereinbart, dass die gesamte Abfindung mit dem regulären Gehaltslauf des auf den Beendigungsmonat folgenden Kalendermonats ausgezahlt wird, handelt es sich hierbei um eine vereinbarte Leistungszeit. Diese Vereinbarung ist nach der in § 271 Abs. 2 BGB getroffenen Auslegungsregel dahingehend auszulegen, dass zwar der Arbeitnehmer die Abfindung nicht vor Ablauf…