Arbeitsrecht: BVerfG: Verletzung des Gleichheitssatzes durch Ausschluss einer Frau in Elternzeit vom Massenentlassungsschutz
Der Schutz vor Massenentlassungen darf bei den durch behördliche Zustimmungserfordernisse besonders geschützten Belegschaftsmitgliedern nicht hinter den der übrigen Belegschaft zurücktreten, auch wenn die Kündigung außerhalb der 30-Tage-Frist des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG ausgesprochen wird, der Antrag aber innerhalb dieser Frist gestellt worden ist. A. Problemstellung Besteht Massenentlassungsschutz nach § 17 KSchG bei besonderem…