Arbeitsrecht: Änderungen im AÜG gebilligt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2016 die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gebilligt. Damit sollen rund 1 Mio. Beschäftigte in der Leiharbeit in Deutschland bessere Rechte erhalten. So gilt ab April nächsten Jahres eine Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen. Sie müssen dann nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden,…