Arbeitsrecht: Arbeitsunfall: Ausweichmanöver im Straßenverkehr als Rettungstat
Das SG Dortmund hat entschieden, dass der Sturz eines Motorradfahrers zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit einem ihm die Vorfahrt nehmenden Fahrradfahrer als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Ein Fahrradfahrer hatte einem 53-jährigen Motorradfahrer bei einer privaten Fahrt die Vorfahrt genommen. Bei dem folgenden Ausweichvorgang kam der Motorradfahrer zu Fall und zog sich u.a. Verletzungen der Schultergelenke zu….