Verkehrsrecht: BVerwG: Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen
Wird ein KFZ aus einer später eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt, sind die Kosten nur tragen, wenn das Verbot mindestens drei Tagen galt, so das BVerwG. Die Klägerin stellte ihr Fahrzeug am 19.08.2013 vor dem Nachbarhaus ihrer Wohnung in Düsseldorf ab und flog anschließend in den Urlaub. Am Vormittag des darauffolgenden Tages wurden in diesem Straßenabschnitt zur…