Verkehrsrecht: OLG Hamm: Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall: Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein auf der Überholspur fahrender Autofahrer trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit keine Mithaftung an einem Auffahrunfall trägt, wenn der Unfallverursacher ohne ersichtlichen Grund und ohne Betätigen des Blinkers plötzlich auf die Überholspur wechselt. Der Kläger nimmt den Beklagten und den Haftpflichtversicherer des Beklagten aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch,…