Verkehrsrecht: AG Frankfurt: Kostenübernahme für Schienenersatzverkehr wegen Behinderung des Straßenbahnnetzes
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Behinderung des Straßenbahnnetzes durch ein parkendes Fahrzeug zur Übernahme der Kosten für einen Schienenersatzverkehr führen kann. Der Beklagte parkte sein Fahrzeug in einer Weise, dass er den Linienverkehr der Straßenbahn von Offenbach in Richtung Frankfurt/Lokalbahnhof so behinderte, dass eine Straßenbahn nicht mehr fahren konnte. Die Klägerin richtete im…