Verkehrsrecht: Erhöhung der Geldbuße bei Verstoß mit SUV
Leitsatz: Wird ein Rotlichtverstoß mit einem SUV begangen, rechtfertigt dieser Umstand die Erhöhung der nach dem Bußgeldkatalog (BKat) vorgesehenen Regelgeldbuße.
AG Frankfurt/Main, Urt. v. 3.6.2022 – 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22
Hintergrund: Regelgeldbuße und Abweichungsspielraum
Der Bußgeldkatalog (BKat) sieht für Verkehrsverstöße – wie etwa Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen – Regelgeldbußen vor. Diese Beträge gelten für den Normalfall. Den Richtern und Bußgeldbehörden steht jedoch ein Ermessensspielraum zu, um die Geldbuße nach oben oder unten anzupassen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen. Zu solchen Umständen können die Gefährlichkeit des Verstoßes, die Art des Fahrzeugs oder die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen gehören.
Entscheidung des AG Frankfurt: SUV als erschwerender Umstand
Das Amtsgericht Frankfurt/Main hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein Rotlichtverstoß mit einem SUV (Sport Utility Vehicle) begangen worden war. Das Gericht erhöhte die nach dem Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße und begründete dies damit, dass SUVs aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und ihrer erhöhten kinetischen Energie im Vergleich zu Pkw der Kompaktklasse eine signifikant größere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen.
SUVs sind deutlich schwerer als Durchschnittsfahrzeuge und haben bei einem Unfall erheblichere Auswirkungen auf Fußgänger, Radfahrer und andere Pkw. Ein Rotlichtverstoß mit einem solchen Fahrzeug geht damit mit einer objektiv höheren Gefährdung einher, die das Gericht als strafschärfenden Umstand wertete.
Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie zeigt, dass bei Verkehrsverstößen nicht nur die Art des Verstoßes, sondern auch das verwendete Fahrzeug eine Rolle spielen kann. Fahrer von großen Fahrzeugen wie SUVs, Transportern oder Lkw müssen mit höheren Geldbußen rechnen, wenn ein Verstoß mit einer besonderen Gefährdungslage verbunden ist.
Ob ein vergleichbares Urteil auch für andere Verstöße – etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Handyverstöße – gilt, bleibt abzuwarten. Betroffene, die einen erhöhten Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten die Begründung sorgfältig prüfen lassen.
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