Versicherungen im Verzug: Wenn Ablehnungen die Erstattung von Anwaltskosten nach sich ziehen
Ein häufiger Ärger im Umgang mit Versicherungen: Nachdem eine Versicherung eine Leistung abgelehnt hat, werden die daraus entstandenen Kosten für die Rechtsverfolgung häufig nicht übernommen. Betroffene Kunden – egal ob in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Kfz-Haftpflicht oder Gebäudeversicherung – bleiben dann oft auf den Anwaltskosten sitzen. Doch das muss nicht sein: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Versicherungen zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet.
Ablehnung einer Leistung: Wann Versicherungen in Verzug geraten
Lehnt eine Versicherung eine beantragte Leistung ab und bleibt sie bei dieser Entscheidung, gerät sie gemäß § 286 Abs. 1 BGB in Verzug, wenn sie zur Leistung verpflichtet gewesen wäre. Der Verzug entsteht automatisch, wenn die Versicherung zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht aufgefordert wurde und dennoch untätig bleibt. Im Fall einer ungerechtfertigten Ablehnung der Versicherungsleistung entstehen für den Versicherten oft Anwaltskosten, wenn dieser rechtliche Schritte einleitet, um seine Ansprüche durchzusetzen. Hier greift der Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 2 BGB: Die Versicherung muss die Anwaltskosten tragen, da sie diese durch ihren Verzug verursacht hat.
Der Schadensersatzanspruch: Was bedeutet das konkret?
Sobald der Versicherer durch die Ablehnung in Verzug geraten ist, liegt ein sogenannter „Verzugsschaden“ vor. Dieser umfasst alle Kosten, die dem Versicherten durch die ungerechtfertigte Ablehnung entstehen – einschließlich der Anwaltskosten, die notwendig werden, um den Anspruch durchzusetzen. Damit trägt die Versicherung nicht nur die ursprüngliche Leistungspflicht, sondern auch die Zusatzkosten, die durch ihre Ablehnung entstanden sind.
Die Verzugsregelung bezieht sich auf viele Versicherungsbereiche:
- Krankenversicherung: Häufig lehnen Krankenkassen kostenintensive Leistungen wie spezielle Therapien oder medizinische Geräte ab. Für Versicherte kann die juristische Auseinandersetzung mit der Krankenkasse teuer werden, doch die Kosten hierfür muss die Krankenkasse im Fall einer erfolgreichen Klage übernehmen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt es oft zu Auseinandersetzungen, wenn Versicherer eine Leistung wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit verweigern. Der Versicherte bleibt oft in dieser kritischen Situation ohne Absicherung und sieht sich gezwungen, anwaltliche Hilfe zu suchen.
- Gebäude- und Haftpflichtversicherung: Im Bereich der Gebäude- und Haftpflichtversicherungen gibt es ebenfalls häufig Streitigkeiten über Deckungszusagen. Versicherungen verweigern regelmäßig Leistungen für Schäden an Gebäuden oder Haftpflichtansprüche, und auch hier fallen Anwaltskosten an, die der Versicherer bei Verzug zu tragen hat.
Warum die Versicherungsbranche die Zahlung oft verweigert
Leider ist es bei vielen Versicherungen eine übliche Praxis, nach der Ablehnung von Leistungen auch die Übernahme der dadurch entstandenen Anwaltskosten zu verweigern. Hierbei spekulieren sie oft darauf, dass Betroffene die Kosten nicht weiterverfolgen und sich nicht erneut auf eine rechtliche Auseinandersetzung einlassen. Für Versicherte kann dies zu einer erheblichen Belastung führen und stellt letztlich ein systematisches Problem dar.
Was Betroffene tun können
Wer von einer solchen Ablehnung betroffen ist, sollte die Versicherung auf den Verzug und den entstandenen Schadensersatzanspruch hinweisen. Eine schriftliche Aufforderung zur Erstattung der Anwaltskosten kann oft ausreichen, um die Versicherung an ihre Pflichten zu erinnern. Sollte auch dies scheitern, kann eine gerichtliche Durchsetzung der Anwaltskosten erwogen werden.
Fazit: Anwaltskosten nach Verzug der Versicherung einfordern
Versicherte haben das Recht, entstandene Anwaltskosten erstattet zu bekommen, wenn die Versicherung ihre Leistungspflicht ohne berechtigten Grund verweigert und in Verzug geraten ist. Es ist wichtig, sich dieser Rechte bewusst zu sein und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Dieser Beitrag soll Betroffene ermutigen, ihre Ansprüche geltend zu machen und Versicherungen an ihre gesetzlichen Pflichten zu erinnern. Versicherungen, die sich durch verzögerte oder verweigerte Leistungen entziehen, sollten auch für die daraus resultierenden Kosten geradestehen.