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Krankenversicherungsrecht: Kostenübernahme einer Liposuktion

Ein bedeutender Erfolg bei der Kostenübernahme einer Liposuktion bei Lipödem: Wegweisendes Urteil des OLG Braunschweig

Für Patient:innen mit Lipödem ist die Frage der Kostenübernahme einer Liposuktion oft von entscheidender Bedeutung. Die Operation kann zur Linderung von Beschwerden beitragen, doch Versicherungen verweigern häufig die Übernahme der Kosten und verweisen auf alternative, konservative Methoden. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig vom 16. September 2020 stellt in diesem Kontext einen neuen Maßstab dar. Der Rechtsanwalt Bernhard von Boehn konnte durch eine fundierte medizinische Argumentation erreichen, dass die private Krankenversicherung einer Klägerin die Kosten für die Liposuktion erstattet. Dieser Erfolg ist besonders bemerkenswert, da bisherige Gerichte die Versicherungen oft von dieser Verpflichtung entbunden haben.

Einzigartige Entscheidung, die konservative Anforderungen überdenkt

Das OLG Braunschweig entschied zugunsten der Klägerin, dass die Liposuktion als „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ anzusehen ist, wenn sie geeignet ist, die Beschwerden zu lindern. Im Gegensatz zu anderen Instanzen, wie dem Oberlandesgericht Köln, die eine solche Maßnahme erst nach Ausschöpfung aller konservativen Therapien befürworten, stellte das OLG Braunschweig fest, dass konservative und operative Methoden nicht zwingend in einem Stufenverhältnis stehen müssen. Anwalt Bernhard von Boehn machte geltend, dass konservative Methoden bei der Klägerin nicht die erforderliche Linderung gebracht hatten, und konnte so den Erfolg vor Gericht erreichen.

Signalwirkung für Betroffene: Chancen auf eine Kostenübernahme

Dieses Urteil könnte Betroffenen Hoffnung geben, die sich oft in einer ähnlichen Lage befinden. Viele Patient:innen mit Lipödem stehen vor dem Problem, dass ihre Krankenversicherungen die Kostenübernahme für eine Liposuktion ablehnen und sie auf langwierige konservative Methoden verweisen. Das Urteil des OLG Braunschweig zeigt jedoch, dass mit klarer medizinischer Argumentation und Verweis auf die individuelle Notwendigkeit der Behandlung die Versicherungen in die Pflicht genommen werden können.

Zukünftige Auswirkungen: Bundesverwaltungsgericht und Bundessozialgericht in der Pflicht

Angesichts dieser Entscheidung ist zu erwarten, dass sich die bisherige Rechtsprechung auch auf höchster Ebene verändern könnte. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundessozialgericht hatten bisher ebenfalls eine eher restriktive Haltung zur Kostenübernahme von Liposuktionen. Die überzeugende und medizinisch zwingende Argumentation des OLG Braunschweig könnte jedoch dazu führen, dass auch diese Gerichte ihre bisher ablehnende Haltung überdenken und zukünftig im Sinne der Patient:innen entscheiden müssen.

Fazit: Ein wichtiger Fortschritt im Sinne der Versicherten

Die Entscheidung des OLG Braunschweig unterstreicht, dass medizinisch notwendige Maßnahmen, die unmittelbar zur Linderung von Beschwerden beitragen können, von der Krankenversicherung übernommen werden sollten. Dank der präzisen und zielgerichteten Argumentation von Rechtsanwalt Bernhard von Boehn konnte eine Entscheidung im Sinne der Versicherten erreicht werden. Für Betroffene eröffnet dieses Urteil eine neue Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen und eine dringend benötigte Behandlung finanzieren zu lassen.