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Wenn die Rentenversicherung den Haftpflichtversicherer nicht in Anspruch nimmt – Ihre Rentenansprüche könnten gekürzt werden

Wenn Sie durch einen Unfall oder eine andere schädigende Handlung Sozialleistungen erhalten, hat die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit, Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend zu machen. Dieser sogenannte Regress soll sicherstellen, dass die Rentenversicherung ihre Aufwendungen zurückbekommt und Ihre Rentenansprüche ungekürzt bleiben.

Warum kann es zu Rentenkürzungen kommen?

Falls die Rentenversicherung den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht in Anspruch nimmt, bedeutet das oft, dass die Rentenversicherung die anfallenden Kosten selbst tragen muss. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Rentenansprüche der betroffenen Versicherten gekürzt werden. Die Rentenversicherung könnte in solchen Fällen Leistungen anpassen oder im schlimmsten Fall kürzen, um die entstandenen Kosten auszugleichen.

Wichtiger Hinweis für Betroffene

Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rentenansprüche oder andere Sozialleistungen aufgrund eines versäumten Regresses gefährdet sein könnten, ist es wichtig, frühzeitig zu handeln. Die rechtzeitige Überprüfung und Geltendmachung solcher Ansprüche kann verhindern, dass Sie am Ende für Fehler oder Versäumnisse der Rentenversicherung einstehen müssen.

Spezialisierte Unterstützung durch Rechtsanwalt Bernhard von Boehn

Rechtsanwalt Bernhard von Boehn ist auf solche Fälle spezialisiert und setzt sich für die Rechte von Versicherten ein, die durch Versäumnisse der Deutschen Rentenversicherung finanziell benachteiligt werden könnten. Herr von Boehn prüft, ob die Rentenversicherung alle möglichen Regressansprüche ordnungsgemäß verfolgt hat und unterstützt Sie dabei, Ihre vollständigen Rentenansprüche zu sichern.

Kontaktieren Sie Bernhard von Boehn für eine kompetente Beratung und stellen Sie sicher, dass Ihre Rentenansprüche in voller Höhe erhalten bleiben.