Ein Unfall oder ein anderer Haftpflichtfall kann Betroffene dazu zwingen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob die Regelaltersrente später ohne Abschläge gewährt wird, wenn der Haftpflichtversicherer die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet hat.
Hintergrund
Bei vorzeitigem Renteneintritt müssen Versicherte häufig Abschläge auf ihre Altersrente hinnehmen. Diese Abschläge reduzieren die monatlichen Rentenzahlungen dauerhaft. Wenn jedoch ein Haftpflichtversicherer die durch den vorzeitigen Renteneintritt entstandenen Beitragsausfälle vollständig an den Rentenversicherungsträger erstattet, könnte dies Auswirkungen auf die Berechnung der späteren Regelaltersrente haben.
Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG)
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 13. Dezember 2017 (Az. B 13 R 3/17 R) entschieden, dass die Regelaltersrente ohne Abschläge gewährt wird, wenn der Haftpflichtversicherer die Beiträge für die vorzeitige Altersrente vollständig erstattet hat. Im konkreten Fall hatte der Rentenversicherungsträger dem Kläger nach der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit von März 2006 bis Mai 2010 die Regelaltersrente weiterhin nur unter Anwendung eines abgesenkten Zugangsfaktors (0,847 anstelle von 1,0) bewilligt, obwohl der Haftpflichtversicherer die Aufwendungen vollständig erstattet hatte. Das BSG stellte fest, dass die Regelaltersrentengewährung mit Abschlägen zu Unrecht erfolgt ist und bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts.
Bedeutung für Betroffene
Für Versicherte bedeutet dieses Urteil, dass sie bei vollständiger Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Haftpflichtversicherer Anspruch auf eine Regelaltersrente ohne Abschläge haben. Dies gilt insbesondere, wenn die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente aufgrund eines Haftpflichtfalls erfolgte und der Versicherer die entsprechenden Beiträge vollständig an den Rentenversicherungsträger erstattet hat.
Fazit
Die Entscheidung des BSG stärkt die Rechte von Versicherten, die aufgrund eines Haftpflichtfalls vorzeitig in Rente gehen mussten. Bei vollständiger Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Haftpflichtversicherer haben sie Anspruch auf eine Regelaltersrente ohne Abschläge. Betroffene sollten in solchen Fällen prüfen, ob die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Regelaltersrente erfüllt sind, und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Expertise von Rechtsanwalt Bernhard von Boehn
Rechtsanwalt Bernhard von Boehn ist Fachanwalt für Versicherungsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung. Er hat sich auf die Vertretung von Versicherungsnehmern spezialisiert und verfügt über umfassende Kenntnisse im Bereich der Rentenversicherung und Haftpflichtfälle. Seine Expertise umfasst die Beratung und Vertretung von Mandanten, die aufgrund von Haftpflichtfällen vorzeitig in Rente gehen mussten und nun ihre Ansprüche auf eine abschlagsfreie Regelaltersrente geltend machen möchten. Durch seine langjährige Erfahrung und Spezialisierung ist er in der Lage, individuelle Lösungen für komplexe versicherungsrechtliche Fragestellungen zu erarbeiten.