Ein Thema für den Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall kann nicht nur körperliche und finanzielle Folgen haben, sondern auch Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge. Besonders dann, wenn der Rentenversicherungsträger es versäumt, Ersatzansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen, können Rentenansprüche gefährdet sein. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein rein sozialrechtliches Problem. Die Frage der Haftung des Rentenversicherungsträgers fällt vielmehr in die Expertise eines Fachanwalts für Verkehrsrecht wie Bernhard von Boehn.
Kein sozialrechtliches Problem – Eine Frage der Amtshaftung
Die sogenannte Amtshaftung, geregelt in § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG, kommt ins Spiel, wenn der Rentenversicherungsträger seine Amtspflichten verletzt. Konkret geht es um die Pflicht des Trägers, bei unverschuldeten Unfällen übergegangene Ersatzansprüche gegen den Unfallverursacher geltend zu machen. Werden diese Ansprüche nicht verfolgt, können keine Rentenbeiträge gezahlt werden, was zu einer Beitragslücke und damit zu einem Rentenschaden führt.
Dieser Rentenschaden ist kein sozialrechtliches Problem, sondern ein haftungsrechtlicher Anspruch, der die Expertise eines Fachanwalts für Verkehrsrecht erfordert. Denn oft steht die Unfallregulierung im Fokus, und die Rentenfolgen werden dabei übersehen. Bernhard von Boehn prüft in solchen Fällen nicht nur die Haftung des Unfallverursachers, sondern auch die Amtspflichten des Rentenversicherungsträgers.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf
Nach einem Unfall ist es wichtig, den Versicherungsverlauf bei Ihrer Rentenversicherung sorgfältig zu überprüfen. Beitragslücken können darauf hindeuten, dass der Rentenversicherungsträger seiner Pflicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen nicht nachgekommen ist. Sollten solche Lücken erkennbar sein, ist eine rechtliche Prüfung erforderlich, um die Amtshaftung des Trägers geltend zu machen.
Ihre Unterstützung durch Rechtsanwalt Bernhard von Boehn
Rechtsanwalt Bernhard von Boehn ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über umfassende Erfahrung in der Regulierung von Verkehrsunfällen und den damit verbundenen haftungsrechtlichen Fragestellungen. Er vertritt Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung, der Rentenversicherung und, wenn erforderlich, in einer Amtshaftungsklage gegen den Rentenversicherungsträger.
Fazit
Wenn Sie nach einem Unfall Beitragslücken in Ihrem Versicherungsverlauf feststellen, zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand zu suchen. Bernhard von Boehn hilft Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen – sowohl gegenüber dem Unfallverursacher als auch gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Ihre Altersvorsorge ist zu wichtig, um auf mögliche Rentenansprüche zu verzichten. Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung und Vertretung.