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Das Anerkenntnisvertrag und Abänderungsklage

Das Anerkenntnisvertrag und Abänderungsklage – Versicherungsleistungen bei langfristigen Unfallfolgen

Ein schwerer Verkehrsunfall kann das Leben von Betroffenen dauerhaft verändern. Neben den körperlichen Folgen kommen oft berufliche und psychische Beeinträchtigungen hinzu, die die Lebensqualität erheblich einschränken. Versicherungen zahlen in solchen Fällen häufig Verdienstausfall und weitere Schäden. Doch was passiert, wenn die Versicherung plötzlich die Zahlungen einstellt und behauptet, die Beeinträchtigungen seien nicht mehr auf den Unfall zurückzuführen? Rechtsanwalt Bernhard von Boehn erklärt anhand eines aktuellen Falles, wie das Anerkenntnis und die Grundsätze der Abänderungsklage analog die Rechtslage beeinflussen.

Der Fall: Plötzliche Zahlungseinstellung nach sechs Jahren

Ein Mandant erlitt bei einem Verkehrsunfall eine schwere Knieverletzung, die ihn zwang, seinen Beruf als Gleisbauarbeiter aufzugeben. Trotz intensiver Behandlungsversuche verschlechterte sich sein Zustand, und er entwickelte eine Depression als Folge der Unfallfolgen. Der Haftpflichtversicherer übernahm über Jahre die Kosten für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.

Nach sechs Jahren stellte die Versicherung die Zahlungen jedoch ein. Begründung: Die noch bestehenden Beeinträchtigungen seien nicht mehr unfallbedingt, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen. Ein medizinischer Bericht des Reha-Dienstes erklärte den Zustand als nicht mehr behandelbar. Der Mandant erhob daraufhin Klage auf Zahlung der Leistungen, unterstützt durch Rechtsanwalt Bernhard von Boehn, und argumentierte, dass der Versicherer aufgrund seines Anerkenntnisses weiterhin leisten müsse.

Das Anerkenntnis und seine Bindungswirkung

Ein Anerkenntnisvertrag entsteht, wenn der Versicherer über einen längeren Zeitraum Leistungen erbringt und damit stillschweigend die unfallbedingte Leistungspflicht anerkennt. Im vorliegenden Fall hat der Versicherer die Ansprüche über mehrere Jahre anstandslos erfüllt. Diese Zahlungspraxis begründet ein Vertrauen des Geschädigten in die dauerhafte Einstandspflicht der Versicherung.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betont, dass ein solcher Anerkenntnisvertrag nur unter engen Voraussetzungen geändert werden kann. Eine Änderung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB ist erforderlich, wenn sich wesentliche Umstände, die Grundlage des Vertrags waren, nachträglich geändert haben. Der Versicherer muss beweisen, dass die ursprünglichen Beeinträchtigungen nicht mehr auf den Unfall zurückzuführen sind und eine grundlegende Veränderung der gesundheitlichen Situation vorliegt, die das ursprüngliche Anerkenntnis hinfällig macht.

Grundsätze der Abänderungsklage analog anwenden

In diesem Fall ist der Versicherer nicht der Kläger, sondern hat lediglich die Zahlungen eingestellt. Der Mandant hat eine Leistungsklage erhoben. Dennoch sind die Grundsätze der Abänderungsklage nach § 323 ZPO analog anzuwenden. Das bedeutet:

Beweislast des Versicherers: Der Versicherer muss nachweisen, dass eine Änderung der Geschäftsgrundlage vorliegt. Er trägt die Beweislast dafür, dass die bestehenden Beeinträchtigungen nicht mehr unfallbedingt sind. Ohne diesen Nachweis bleibt der Anerkenntnisvertrag bindend.

Beweislast des Geschädigten: Der Mandant muss lückenlos belegen, dass seine gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin auf den Unfall zurückzuführen sind. Dies erfordert umfangreiche medizinische Gutachten und gegebenenfalls Zeugenaussagen. Der Mandant ist jedoch in einer stärkeren Position, da die Beweispflicht des Versicherers für die Änderung der Geschäftsgrundlage vorrangig ist.

Strategie von Rechtsanwalt von Boehn

Rechtsanwalt Bernhard von Boehn setzt auf eine zweigleisige Strategie, um die Ansprüche seines Mandanten durchzusetzen:

Verteidigung des Anerkenntnisvertrags: Er argumentiert, dass die Zahlungen des Versicherers über Jahre hinweg als Anerkenntnis zu werten sind. Ohne ausreichenden Nachweis einer Änderung der Geschäftsgrundlage bleibt der Versicherer an seine Verpflichtungen gebunden.

Medizinischer Nachweis der Unfallkausalität: Parallel dazu sammelt er medizinische Gutachten, die belegen, dass die psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen des Mandanten weiterhin auf den Unfall zurückzuführen sind.

Fazit: Ihre Rechte als Geschädigter schützen

Ein Anerkenntnis des Versicherers bietet Geschädigten Sicherheit und Planbarkeit. Doch selbst nach Jahren können Versicherer versuchen, ihre Leistungen einzustellen. In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Vertretung entscheidend. Rechtsanwalt Bernhard von Boehn verfügt über umfangreiche Erfahrung im Versicherungsrecht und setzt sich mit Nachdruck für die Rechte seiner Mandanten ein.

Wenn Sie ähnliche Probleme mit Ihrer Versicherung haben, kontaktieren Sie uns. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.