Leasing: Zur Darlegungs- und Beweislast bei der Abrechnung eines Totalschadens
In einem wichtigen Urteil vom 2. Juli 2024 (Az. VI ZR 211/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast bei der Abrechnung eines Totalschadens im Zusammenhang mit Leasingfahrzeugen gestellt werden. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für Leasingnehmer und Leasinggeber sowie für die Regulierung von Verkehrsunfällen mit Totalschäden. Der Fall Ein…