Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. III ZR 15/23) vom 11. Januar 2024 erneut klargestellt, dass bei Klagen im Bereich hoheitlicher Tätigkeiten oft der falsche Beklagte in Anspruch genommen wird. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell dieser Fehler auftreten kann – beispielsweise auch bei Aufgaben im Rettungsdienst oder im Straßenverkehr, die als staatliche Aufgaben delegiert werden.
Der Fall
Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin ein privates Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch, nachdem ein von diesem aufgestelltes Verkehrsschild auf ein Fahrzeug gefallen war. Das Unternehmen war jedoch im Auftrag der Straßenbaubehörde tätig und handelte damit als Verwaltungshelfer, also als Beamter im haftungsrechtlichen Sinne. Die Haftung des Unternehmens war gemäß Art. 34 Satz 1 GG ausgeschlossen, sodass ausschließlich die öffentliche Hand in Anspruch genommen werden konnte.
Der BGH widerspricht den Vorinstanzen
Die Klägerin argumentierte, dass das private Unternehmen eigene Entscheidungsbefugnisse gehabt habe und daher deliktisch hafte. Der BGH stellte jedoch klar, dass das Unternehmen vollständig in die hoheitliche Aufgabe eingebunden war und keinen relevanten Spielraum hatte. Die Verantwortung lag allein bei der öffentlichen Hand, die die hoheitliche Tätigkeit beaufsichtigte.
Relevanz für die Praxis
Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Rolle des potenziellen Beklagten sorgfältig zu prüfen. Bei delegierten hoheitlichen Aufgaben – wie im Rettungsdienst, bei Verkehrsregelungen oder anderen staatlichen Tätigkeiten – haftet in der Regel die öffentliche Hand und nicht das ausführende Unternehmen. Der Fehler, den falschen Beklagten zu verklagen, kann für Mandanten erhebliche Verzögerungen und Kosten bedeuten.
Rechtsanwalt Bernhard von Boehn, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hat langjährige Erfahrung in der Vertretung solcher Fälle und weiß, wie wichtig eine gründliche Analyse der Haftung ist. Vertrauen Sie auf seine Expertise, um Ihre Ansprüche gegen den richtigen Beklagten erfolgreich durchzusetzen.
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