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Verkehrsrecht: BGH widerspricht OLG Celle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2023 (Az. VI ZR 77/23) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Streitpunkt war die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Müllabfuhrfahrzeug.

Der Fall

Im zugrundeliegenden Fall kam es zu einer Kollision zwischen einem Pflegedienstfahrzeug und einem Müllcontainer, der von einem Müllwerker quer über die Straße geschoben wurde. Das OLG Celle hatte eine Haftungsquote von 75 % zulasten des Müllabfuhrunternehmens festgesetzt. Es vertrat die Auffassung, dass der Fahrzeugführerin des Pflegedienstfahrzeugs kein Verkehrsverstoß vorzuwerfen sei.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH widerspricht dieser Einschätzung und hebt das Urteil des OLG Celle auf. Nach Ansicht des BGH hätte die Fahrzeugführerin des Pflegedienstes ihre Geschwindigkeit stärker drosseln müssen. Der BGH stellt klar, dass Verkehrsteilnehmer bei der Vorbeifahrt an Müllabfuhrfahrzeugen besondere Vorsicht walten lassen müssen, da typischerweise mit unvorhersehbaren Bewegungen der Müllwerker oder der Müllcontainer zu rechnen ist. Eine Geschwindigkeit von 13 km/h, wie sie die Fahrerin hier einhielt, sei bei einem seitlichen Abstand von lediglich 50 cm zu hoch gewesen.

Bedeutung der Entscheidung

Dieses Urteil betont die erhöhte Sorgfaltspflicht von Verkehrsteilnehmern in der Nähe von Müllabfuhrfahrzeugen und setzt damit neue Maßstäbe für die Beurteilung der Haftungsverteilung bei solchen Unfällen. Der BGH stellt auch klar, dass Müllabfuhrunternehmen trotz der privilegierten Stellung nach § 35 StVO nicht von der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht gemäß § 1 StVO entbunden sind.

Rechtsanwalt Bernhard von Boehn, Fachanwalt für Verkehrsrecht, steht Ihnen bei allen Fragen zu Haftungsverteilungen und Schadensersatzansprüchen im Straßenverkehr kompetent zur Seite. Profitieren Sie von seiner Erfahrung, um Ihre Rechte optimal zu wahren.